Posted by admin | Posted in Hausziege | Posted on 21-07-2010
Schlagwörter: Haftpflichversicherung, Haftplicht, Haustiere, Nutztiere
Wer sich Ziegen hält, sollte stets bedenken, dass es sich bei ihnen um sehr neugierige Tiere handelt, die ausgesprochen gut klettern können und auch die kleinste undichte Stelle im Gehege finden. Besitzer der bärtigen Vierbeiner sollten deshalb nicht nur Zäune und Gehege regelmäßig kontrollieren, sondern auch sicher gehen, dass die Tiere haftpflichtversichert sind. Gelingt Tieren der „Ausbruch“, haften Besitzer für alle durch die Tiere entstandenen Schäden. Die Kosten dafür können schmerzhaft hoch werden, wenn die entlaufenen Tiere zum Beispiel die Straße mit Weideland verwechseln und Unfälle verursachen. Laut BGB ist der Besitzer des Tiers dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, wenn Gegenstände beschädigt oder Menschen verletzt oder gar getötet werden.
Wer sich Ziegen zulegt, sollte zunächst mit der eigenen privaten Haftpflichtversicherung sprechen, denn normalerweise sind die Tiere über diese mitversichert, zumindest, wenn sie nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. In diesem Fall nehmen die Versicherungen die Ziegen noch als „kleine Haustiere“ in die Police auf. Ist dies nicht der Fall, ist es sehr zu empfehlen, für die Ziegen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wie sie auch für Halter von Hunden, Pferden oder Wildtieren wichtig ist. Beim Vergleich von Versicherungs-Angeboten sollten Tierhalter unbedingt darauf achten, dass Schäden durch ausgebrochene Tiere versichert sind, damit die Tierliebe nicht im finanziellen Fiasko endet.
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